Impftermin Abwehr
Umgang mit Aufforderungen zum „Impfen“ (Leitfaden Nr. 3) Mag. Monika Donner / 21.12.2021
Sogar bei einer echten schweren Epidemie wäre jede wie auch immer geartete Impfpflicht rechtswidrig. Siehe dazu den Leitfaden Nr. 2 „Illegale Impfpflicht“. Nachfolgende Empfehlungen wurden sorgfältig erstellt. Sie sind jedoch absolut unverbindlich und ohne jede Gewähr. Seitens Mag. Monika Donner ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Ob und wie diese Empfehlungen umgesetzt werden, liegt daher allein in der Sphäre und Verantwortung des Anwenders. Die enthaltenen Muster können nach Belieben adaptiert bzw. ergänzt werden.
I. Ignorieren von Einladungen (formloser Schreiben)
Sämtliche bisherige Bekanntgaben von „Impf“-Terminen sind rechtlich absolut irrelevante „Einladungen“ und können daher ignoriert werden. Es ermangelt an allen relevanten Kriterien eines korrekten verwaltungsbehördlichen Handelns: keine Bezeichnung als Bescheid, keine klar erkennbare Behörde, kein Datum, kein Spruch bzw. keine Anordnung, keine Rechtsmittelbelehrung, kein Name des Genehmigenden, keine Unterschrift, etc. Passend zur gesamten Propaganda seit Beginn der Corona-„Krise“, handelt es sich – offenbar absichtlich – um rein privatwirtschaftliche Schreiben ohne jeden Rechtscharakter. Die Aufbewahrung derartiger Schreiben zur Dokumentation ist sinnvoll.
II. Gegenaufforderung anlässlich Androhung
Weil die Regierung offenbar den illegalen „Impf“-Druck (Psychoterror) auf die Bürger erhöhen will, ist in weiterer Folge mit der Androhung einer künftigen zwangsweisen Durchsetzung mittels Bescheid (Termin, Bußgeld) zu rechnen. Die Androhung selbst wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abermals nicht als Bescheid erfolgen. Folglich muss darauf nicht reagiert werden. Empfehlenswert ist es aber, den Androhenden wie folgt schriftlich (Einschreiben) aufzufordern:
[Eigener Name und Anschrift] [Ort, Datum]
[Absender und dessen Anschrift]
Betreff: Ihr Schreiben vom … [Datum] – Aufforderung zur Stellungnahme
Bezugnehmend auf Ihre Androhung vom … [Datum der Androhung] fordere ich Sie hiermit auf, mir bis zum … [Datum = 2 Wochen nach Erhalt der Androhung] folgende rechtlich verbindliche Erklärung zu übermitteln:
1. eidesstattliche amtsärztliche Bestätigung, dass mich anlässlich der von Ihnen empfohlenen Injektionen garantiert keinerlei Gesundheitsschädigung erwartet
oder
2. eidesstattliche juristische Erklärung, wer konkret im Falle einer Gesundheitsschädigung in welcher Höhe haftet (verbindliche Grundlagen über die Abwicklung des Schadenersatzes).
Mit freundlichen Grüßen
… [eigenhändige Unterschrift]
Auf diese Aufforderung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entweder gar keine oder eine nicht sachdienliche Antwort erfolgen.
III. Berufung und Gegenanzeige
Auf einen etwaigen Bescheid (zu den Kriterien hierfür siehe Punkt I.), der einen „Impf“-Termin behördlich anordnet u/o für den Fall der Weigerung ein Bußgeld verhängt, kann mittels Einschreiben ein Rechtsmittel eingelegt werden.
[Eigener Name und Anschrift] [Ort, Datum]
[Behörde und deren Anschrift gemäß Rechtsmittelbelehrung]
Betreff: Berufung gegen den Bescheid vom … [Datum], GZ … [Geschäftszahl]
Hiermit lege ich, … [Name, Geburtsdatum], gegen den Bescheid vom … [Datum], GZ … [Geschäftszahl] der … [Name der Behörde] das Rechtsmittel der
Berufung
ein. Dies begründe ich wie folgt: Zum einen sind sämtliche zwangsweisen Corona-Maßnahmen hochgradig verfassungswidrig, weil es bereits am realen Anlass respektive an der Eingriffssituation ermangelt. Zum anderen handelt es sich bei den verfügbaren „Impfungen“ in Wahrheit um gentechnisch erzeugte Dauerangriffe auf das eigene Immunsystem. Gemäß mehreren Studien inklusive jenen der Hersteller sind die gängigen gentechnisch erzeugten „Impfstoffe“ gesundheitsschädlich. Folglich müssten sie verboten werden.
Hierzu verweise ich auf folgendes Werk: Monika Donner, Corona-Diktatur (Monithor, 2021), S. 25-73 sowie 287 ff., insb. 357-418. [Alternativ oder ergänzend kann aus den im Buch angeführten Primärquellen zitiert werden].
Hinsichtlich der erwartbaren „Impf“-Schäden sind Sie meiner Aufforderung vom … [Datum des Schreibens gemäß Punkt II.] nicht bzw. nicht angemessen gefolgt. Sie haben es anscheinend sorgfaltswidrig unterlassen, entweder die Unbedenklichkeit der von Ihnen empfohlenen/angeordneten „Impfungen“ für meine Gesundheit amtsärztlich zu bescheinigen oder wenigstens eine verbindliche Erklärung über die haftungsrechtlichen Grundlagen bzw. die Abwicklung des Schadenersatzes abzugeben.
Zudem erstatte ich hiermit
Strafanzeige
sowohl gegen den Sachbearbeiter … [Name gemäß Bescheid] als auch gegen den genehmigenden Beamten [Name gemäß Bescheid] des bekämpften Bescheids. Dies begründe ich wie folgt:
Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit aller Corona-Maßnahmen sowie insbesondere wegen der Anordnung epidemiologisch sinnloser und obendrein potenziell gesundheitsschädlicher „Impfungen“ werden höchstwahrscheinlich einige Straftatbestände erfüllt. In Betracht kommen in erster Linie Amtsmissbrauch, und (versuchte) Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung.
Mit freundlichen Grüßen
… [eigenhändige Unterschrift]
Diese Strafanzeige zusätzlich an die Staatsanwaltschaft senden (Einschreiben).
Dieser Leitfaden darf und soll im Volltext möglichst weit verbreitet werden!